Begehung Schulviertel
Er hat viele Verbesserungsvorschläge, die wir hier vorstellen möchten.
Peter Struben (Sprecher Landesverband FUSS e.V. NRW, erweiterter Vorstand FUSS e.V. Deutschland) hat uns in Kempen besucht und mit uns das Schulviertel begangen.
Begeistert war er von unserer Fußgängerzone. Das Flair, die Umgebung, die schön gestalteten Fassaden mit Bänken und Blumenkübel vor der Tür,… und die guten niveaugleichen Übergänge innerhalb der Fußgängerzone.
Doch sobald man etwas diesen Bezirk verlässt, fand er einiges, was unbedingt verbessert werden muss. Er wies uns hier auf die fehlende Barrierefreiheit hin, besonders in Kreuzungsbereichen.
- Wege nicht barrierefrei
- zu viel „Fusswegmobiliar“, das dort nichts zu suchen hat (Schilder, Umlaufgitter, Laternen, Bäume, Poller, …)
- zu breite Fahrstreifen
- zu schneller motorisierter Individualverkehr
- zu wenig Aufstellflächen
- ….
1. Kreuzung Berliner Allee/Dämkesweg
- Die Aufstellflächen an der Berliner Allee sind sehr gering bemessen
- Die Ampelphase ist mit 5 sec. die kürzest mögliche gesetzlich vorgegebene Zeit
- Die Umlaufzeiten sind zu lang
- Der Kurvenradius ist zu groß, dementsprechend fahren die Fahrzeuge zu schnell um die Kurve
- Der Fahrradverkehr soll auf die Straße verlegt werden, da der kombinierte Fuß-/Radweg nur für Fußgänger eine ausreichende Breite hat
- LKW-Verbot (auch landwirtschaftliche Fahrzeuge), da sie Angst verbreiten und gefährlich nahe am Schülerverkehr sind
- zu schneller motorisierter Individualverkehr (MIV)
Empfehlung:
Soforthilfe: Diagonalgrün (damit die Fußgänger mit einer Grünphase auch diagonal queren können).
Langfristige Lösung: Einen Zweig (Dämkesweg) für MIV sperren, Begegnungszone, MIV verringern, Tempo 30, Kurvenradius verringern, Aufpflasterungen quer über den Dämkesweg
2. Rund um das LvD
- keine sicheren Querungsmöglichkeiten über die Berliner Allee
- fehlender direkter Weg zum Parkplatz Aquasol vom LvD (Schüler müssen 3x Straße queren. Berliner Allee, Aquasol Parkplatz rechts und Aquasol Parkplatz links)
Empfehlung:
Soforthilfe: 2 Zebrastreifen über die Berliner Allee, eine Aufpflasterung/Gehwegüberfahrt (Einfahrt Schwimmbad) und ein einfacher Fußweg durch den linken Grünstreifen zum Schwimmbadparkplatz (nicht gepflastert)
langfristige Lösung: wie Radkonzept – Begegnungszone
Gitter am Ende der Wachtendonker Straße entfernen und eine Querungshilfe errichten.
3. Übergang Hagelkreuz für Fußgänger und Radfahrer
Spontaner Vorschlag war ein Kreisverkehr, dann wurde aber der Sportplatz der Gesamtschule gesehen und es wurde klar, dass ein anderes Design sinnvoller ist.
Kurzfristige Lösung: Eine Abbiegespur vom Autoverkehr kann dem Radverkehr gegeben werden, Autoverkehr nur als konfliktfrei geführter Rechtsabbieger (Schaltung einer getrennten/separaten Abbiegephase).
Langfristige Lösung: Nur Linksabbieger – Vorteil: Platz für eine Erweiterung der Gesamtschule
4. Übergang Fußweg zur Fahrradstraße
Welchen Zweck hat noch der Wendehammer? – Weg! damit
5. Übergang Fußweg zur Fahrradstraße
Welchen Zweck sollen die Poller haben? Wäre hier nicht besser eine Begegnungszone?
6. Baustelle - Fußgänger müssen auf die Straße
Es braucht immer eine sichere Baustellenführung für Fußgänger.
7. Straßenlaternen an den Rand der Straße
8. Am Dreieck Bürgersteig zu schmal
Eigentlich wollten wir hier einen schönen grünen Weg zeigen, aber der Zugang dahin ist durchgefallen (zu schmal und Verkehrsschilder auf dem Weg).
Hier ist das angeordnete Gehwegparken mit Parkflächenmarkierung nicht vorschriftsgemäß, da der Restgehweg nicht, wie in der Verwaltungsvorschrift-StVO „Zu Anlage 2 lfd. Nummer 74 Parkflächenmarkierungen“ gefordert, „genügend Platz für den unbehinderten Verkehr von Fußgängern gegebenenfalls mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrern auch im Begegnungsverkehr“ lässt.
Zu Anlage 2 lfd. Nummer 74 Parkflächenmarkierungen |
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I. | „Eine Parkflächenmarkierung ist an Parkuhren vorzunehmen und überall dort, wo von der vorgeschriebenen Längsaufstellung abgewichen werden soll oder das Gehwegparken ohne Anordnung des Zeichens 315 zugelassen werden soll. Die erkennbare Abgrenzung der Parkflächen kann mit Markierungen, Markierungsknopfreihen oder durch eine abgesetzte Pflasterlinie erfolgen. In der Regel reicht eine Kennzeichnung der Parkstandsecken aus. | |
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II. | Das Parken auf Gehwegen darf nur zugelassen werden, wenn genügend Platz für den unbehinderten Verkehr von Fußgängern gegebenenfalls mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrern auch im Begegnungsverkehr bleibt, die Gehwege und die darunter liegen den Leitungen durch die parkenden Fahrzeuge nicht beschädigt werden können und der Zugang zu Leitungen nicht beeinträchtigt werden kann sowie die Bordsteine ausreichend abgeschrägt und niedrig sind. Die Zulassung des Parkens durch Markierung auf Gehwegen ist dort zu erwägen, wo nur wenigen Fahrzeugen das Parken erlaubt werden soll; sonst ist die Anordnung des Zeichens 315 ratsam.“ | |
In der Verwaltungsvorschrift zur StVO: Zu Anlage 2 lfd. Nummer 74 Parkflächenmarkierungen, ebenso nicht in der Verwaltungsvorschrift zu Z. 315 StVO (die das legalisierte Gehwegparken mit dem Schild Z. 315 regelt) ist keine Breitenangabe für den Restgehweg angegeben. Daher ist die VwV zu §§ 39-43 StVO heranzuziehen:
„Soweit StVO und diese Verwaltungsvorschrift … für den Ort und die Anbringung von Verkehrszeichen … nur Rahmenvorschriften geben, soll im einzelnen nach dem jeweiligen Stand der Wissenschaft und Technik verfahren werden … .“
Gemäß dieser Vorschrift müssen für Gehwege die Breitenmaße gelten, die in den Regelwerken RASt 06 (Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen, Hrsg: FGSV Köln, 2007), EFA (Empfehlungen für Fußverkehrsanlagen, 2002) sowie H BVA (Hinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen) vorgegeben sind: Nach RASt 06 ist für Gehwege an Stadtstraßen ein Mindestmaß von 2.50 m anzusetzen. Die EFA gestatten eine abgeminderte Regelbreite von 2,10 m, die H-BVA sehen mindesten 2,70 m vor.
9. Am Dreieck - Schilder auf dem Weg
Das Schild Fahrradstraße steht mittig auf dem Gehweg. (Wenn am Dreieck auch Fahrradstraße sein kann, dann könnte dieses Schild ersatzlos weg.)
10. Am Dreieck - Ring
Die Umlaufsperren stören Menschen mit Behinderung, Kinderwagen, ….
Sie haben auch keinen Sinn, denn der Weg trifft auf einen Gehweg, und nicht direkt auf die Fahrbahn. Direkt gegenüber ist ein Fußweg in einen Park, hier sollte eine Querungshilfe (Mittelinsel) errichtet werden.
11. Ampel - Kuhtor
Die Ampel stört. Die 2-Phasen-Steuerung der Ampel ist für Fußgänger konfliktbehaftet. Außerdem zwingt sie Fußgänger, die quer auf die andere Straßenseite wollen, zum zweimaligen Warten.
Schnelle Hilfe kann Rundumgrün geben.
Langfristig sollte die Fußgängerzone erweitert werden. Gegenüber sind weitere Geschäfte, die so gut integriert werden.
Ring - Parkplatz/Radweg
Unschön – über einen Parkplatz zu gehen
Der Gehweg ist zu schmal für einen kombinierten Fuß-Radweg.
Lösung: Radspur auf dem Ring (wie auch im Radkonzept gefordert.)
12. Innenstadtparkplatz
Der Gehweg ist zu schmal, Schild steht mitten auf dem Gehweg. Entfällt die Parkmöglichkeit, ist das Schild überflüssig. Wird das Parken beibehalten, muss das Schild an die Hauswand gerückt werden. Der Gehweg muss auf jeden Fall verbreitert werden.
… und der Gehweg hört einfach auf.
13. Geschäftsverkehrsberuhigung
Die Straße ist viel zu breit, der Fußbereich zu schmal.
Empfehlung: Begegnungszone
– Tempo 10 statt 20
– Poller weg
14. Peterstraße - Vorsterstraße
Zwei grüne Wege (Oedter Weg und Steinpfad) enden auf der Vorsterstraße. Leider ist es schwierig zu queren.
Auch der Übergang zur Innenstadt ist nur mit Umwegen möglich.
Empfehlung:
– Begegnungszone wie im Radkonzept (und auch von Prof. Heiner Monheim) empfohlen
15. Fußgängerampel am Einkaufszentrum Aldi/E-Center
An der Ampel fehlt eine ausreichend große Aufstellfläche. Die Querungsstelle ist auch zu schmal. Radfahrer und Fußgänger blockieren den Radweg. Autofahrer müssen warten, auch wenn kein Fußgänger da ist, Fußgänger müssen warten, auch wenn kein Auto kommt.
Empfehlung: Ersatz der Fußgängerampel durch einen Zebrastreifen
Radfahrer auf die Straße (Popup-Bikelane)
16. Ungesicherte Querungsstellen
Viele Querungsstellen (ohne Absenkungen) am Ring werden genutzt. An der Mühle werden 3 Zebrastreifen empfohlen.
Wenn ein Popup-Bikelane eingerichtet worden ist, dann sollte auch darüber ein Zebrastreifen geführt werden.
Eine Begegnungsfläche ist schön hier, aber aufgrund der Abgase und Lärm ungesund. Dies gilt auch für die vielen Fußgänger und Radfahrer. Deshalb sollte ein langfristiges Ziel sein, dass weniger motorisierter Verkehr auf dem Ring fährt.
17. Querung Mühlenapotheke
In diesem Bereich kommen mehrere Missstände zusammen.
- Die Ampel am Ende der Fußgängerzone für motorisierten Verkehr muss abgebaut werden. Sie stört den Fuß- und Radverkehr. Ob eine Ampel an einer solchen Stelle notwendig ist oder überhaupt stehen darf, müsste man prüfen.
- An dieser Ecke besteht ein absoluter Engpass für Fußgänger und Radfahrer. Besonders hier wird deutlich, dass eine Fahrspur für den Radverkehr eingerichtet werden muss. Hier wird eine Begegnungszone empfohlen. (Vgl. auch die diesbezügliche Forderung Prof. Dr. Heiner Monheim)
17. Querung Möhlenring
Vom Möhlenring ist kein barrierefreier Zugang zur Innenstadt möglich. Dieser wird aber für bewegungseingeschränkte und ältere Personen benötigt. Auf dem Möhlenring wohnt eine schwerbehinderte Frau, für die das Queren des Heyerdrinks nicht möglich ist. An dieser Stelle ist eine Gehwegüberfahrt erforderlich.
18. Wendehammer
Die Wegeführung ist für Fußgänger unmöglich. Diese passt nicht zu den Bedürfnissen der Fußgänger.
Hier wird eine Umwandlung des Heyerdrinks in eine Einbahnstraße und eine Umgestaltung des Platzes empfohlen. Die Straßenbreite braucht nur 3,50 m zu betragen, so dass auch die Gehwege auf die Mindestbreite von 2,50 gut verbreitert werden können. Auf Halteverbotsschilder, die auf dem Weg stehen, kann verzichtet werden, wenn die Straße zu schmal fürs Parken ist.
19. Heyerdrink
Hier wurde bei der Anlage des neuen Gehwegs nicht bedacht, dass die Baumfelder die Gehwegbreite dort unangemessen einschränken.
20. Modalsperre Heyerdrink, Ludwig-Jahn-Str. / Dämkesweg, von-Broichhausen-Allee
Wie im Radkonzept perfekt! Kein weiterer Kommentar.
21. Dämkesweg
Gehweg viel zu schmal auf beiden Seiten.
Auf einer Seite kommen unhaltbare Längst- und Querneigungen dazu. 3% bzw. 6% sind die maximalen Neigungen. Diese werden hier um ein Vielfaches überschritten und müssen umgehend geändert werden.
In Kombination mit einer echten Fahrradstraße kann ein sicherer und schöner Gehweg für Fußgänger und eine komfortable Führung des Radverkehrs entstehen.